Die neue Version 5.1 des EU Zolldatenmodells steht als Informationsquelle für nationale Zollbehörden und alle weiteren Interessenten seit Dezember 2019 zum Browsen und Lesen bereit.
Der Unionszollkodex regelt und modernisiert die Zollverfahren der EU-Mitgliedsstaaten
Die Europäische Union ist eine Zollunion für die europäischen Mitgliedsstaaten und definiert den rechtlichen Rahmen für Zollregeln und den dazugehörigen Zollverfahren. Die maßgebliche und verbindliche Grundlage für die Umsetzung dieser Zollregeln und –verfahren ist der Zollkodex der Union. Seit einiger Zeit sind die Mitgliedsstaaten der EU bereits dabei, das aktualisierte Zollrecht umzusetzen und ihre Verfahren zu modernisieren. Dazu gehört auch, dass zukünftig alle Zollverfahren über elektronischen Datenaustausch und damit papierlos erfolgen werden.
Was ist das EU Zolldatenmodell?
Das EU Zolldatenmodell (EUZDM) repräsentiert die in den EU-Zollvorschriften festgelegten Datenanforderungen in einem Datenmodell. Somit ist dieses die Implementierung des Zollkodexes und damit das Modell für transeuropäische Zollsysteme wie NCTS, AES, ICS und für die nationalen Zollabfertigungssysteme der Mitgliedstaaten. Sein übergeordnetes Ziel ist die Bereitstellung einer gemeinsamen Methodik und eines gemeinsamen Ansatzes, der die Datenanforderungen gemäß dem Zollrecht der Europäischen Union und dem Unionszollkodex (UZK) modelliert. Wichtig für die Mitgliedstaaten: Sie können das EUZDM unter vollständiger Einhaltung der Zollbestimmungen der Europäischen Union um ihre nationalen oder regionalen Besonderheiten ergänzen.
Was ist neu an der Version 5.1 des EUZDM?
Die Version 5.1 des EUZDM wurde aufgrund der Informationen zur Eingangserklärung, wie sie in der Verordnung der EU auf der Grundlage des Rechtstextes der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1131 der Kommission vom 02. Juli 2019 veröffentlicht wurden, geändert. Die Änderung gegenüber der EUCDM Version 5.0 besteht in der Hinzufügung des Regelwerks und des Datensatzes für die „Eingangserklärung zur Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)“. Die „AWZ-Empfangserklärung“ enthält die Definition „der Empfang eines betroffenen Produktes auf einer künstlichen Insel, einer festen oder schwimmenden Anlage oder einer anderen Struktur auf dem Festlandsockel oder in der Ausschließlichen Wirtschaftszone eines Mitgliedstaates ist vom Empfänger mittels einer Empfangserklärung zu erklären“.
Neu in der Version 5.1 ist die Änderung in der Hinzufügung der Regeln, Vorschriften und des Datensatzabschnitts für die Eingangserklärung für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) auf der Grundlage der Verordnung, die etwas außerhalb des Geltungsbereichs der UCC-Zollgesetzgebung liegt.
Wie kann man noch auf das EUZDM zugreifen, um Anpassungen zu dokumentieren?
Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission (DG TAXUD) veröffentlicht das EUZDM in einer benutzerfreundlichen HTML-Version. Diese soll das Verständnis und die Anwendung des Europäischen Zolldatenmodells erleichtern. Das mit Hyperlinks versehene Datenmodell ermöglicht eine komfortable Navigation durch Datenobjekte und Strukturen mit Hilfe von Standard-Internetbrowsern. GEFEG hat als Dienstleister der Europäischen Kommission die technische Entwicklungsarbeit der EUZDM-Veröffentlichungen unterstützt und stellt ein Datenmapping-Tool für Veröffentlichung bereit.
Die EU veröffentlich das Datenmodell zusätzlich auch in dem Format des Datenmapping-Tools, und zwar über ein Repository. Unter Verwendung des Datenmapping-Tools bietet sich interessierten Anwendern die Möglichkeit, auf alle bisherigen EUZDM-Versionen zuzugreifen. Planer und Umsetzer der EU-Mitgliedsstaaten oder von Unternehmen können mit der Software die spezifischen Anforderungen und Besonderheiten der Mitgliedsstaaten oder von Unternehmen der Privatwirtschaft dokumentieren. Sie können die Änderungen zwischen verschiedenen EUZDM-Versionen vergleichen und eine eigene HTML-Dokumentation veröffentlichen, die die spezifischen Anforderungen beinhaltet. Besonders wichtig für alle Mitgliedsstaaten und Unternehmen: alle spezifischen Änderungen und Anpassungen werden in voller Übereinstimmung mit den EU-Zollvorschriften umgesetzt.
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